Leistung

Umzug mit Jobcenter & Amt

Unterlagen, die das Amt akzeptiert

Angebot anfordern 030 12209493 Preis: nach Kostenübernahme

Bei Kostenübernahme durch Jobcenter oder Sozialamt erstellen wir den Kostenvoranschlag im geforderten Format und rechnen nach Bewilligung direkt mit dem Amt ab.

Die Reihenfolge entscheidet

Bei einer Kostenübernahme scheitert selten der Umzug, sondern die Reihenfolge. Wer zuerst umzieht und danach den Antrag stellt, bleibt in der Regel auf den Kosten sitzen — die Zusage muss vorher vorliegen.

Das Zweite, woran es hängt, ist der Kostenvoranschlag. Er muss Leistungen, Umfang und Preis so ausweisen, dass die Sachbearbeitung sie prüfen kann. Fehlt etwas, geht der Antrag zurück, und das kostet Wochen, die vor einem Umzugstermin selten übrig sind.

Wir stellen den Kostenvoranschlag deshalb in der Form aus, die Jobcenter und Sozialämter in Berlin erwarten — und bei Bedarf mehrere Vergleichsangebote.

Nach der Bewilligung rechnen wir mit dem Amt ab

Ist die Kostenübernahme bewilligt, brauchen Sie nicht in Vorleistung zu gehen. Wir rechnen auf Wunsch direkt mit dem Jobcenter oder Sozialamt ab und liefern die Belege, die dafür verlangt werden.

Am Umzug selbst ändert das nichts. Es kommt dasselbe Team, die Möbel werden zerlegt und wieder aufgebaut, und der Transport ist versichert.

Sagen Sie uns, welches Amt zuständig ist und bis wann die Unterlagen vorliegen müssen. Dann richten wir uns nach dieser Frist.

Formfehler kosten Wochen

Ein Kostenvoranschlag, der nicht das enthält, was das Amt sehen will, geht zurück. Wir liefern ihn so, wie er eingereicht werden kann.

Keine Vorleistung

Nach Bewilligung rechnen wir direkt mit dem Jobcenter oder Sozialamt ab. Sie müssen nichts auslegen.

Häufige Fragen

Gut zu wissen.

Übernimmt das Jobcenter die Umzugskosten?

Wenn der Umzug notwendig ist und vorher genehmigt wurde, in der Regel ja. Wichtig ist die Reihenfolge — erst Antrag und Zusage, dann Umzug. Den Kostenvoranschlag erstellen wir kostenlos.

Brauche ich mehrere Angebote für den Antrag?

Häufig verlangen die Ämter zwei bis drei Vergleichsangebote. Unseres stellen wir so aus, dass es direkt eingereicht werden kann.

Muss ich die Kosten vorstrecken?

Nein. Nach der Bewilligung rechnen wir auf Wunsch direkt mit dem Amt ab.

Wann geht es los?

Schildern Sie uns Ihren Umzug — Sie bekommen einen verbindlichen Festpreis zurück. Kostenlos, unverbindlich, in rund zwei Minuten gestellt.